Reiterstaffel
Zum Reiten bieten wir österreichische Haflings-Pony an, die nach dem Dorf Hafling in Südtirol benannt wurden. Erstenmal in Hafling wurden sie vor hunderten Jahren gehalten. Ihre Vorfahren sind örtliche Bergepferde und Ponys gewesen, die mit arabischem Blut gezüchtet wurden. Für seine Färbung – Fuchspferd in allen Schattierungen mit heller Mähne und Schweif – hat man ihm den Spitznamen „schöner Blonde aus Alpen“ gegeben. Hafling-Ponys stellen mit ihrer nachgiebigen Natur hervorragende allseitigen Pferde dar, die auch für Anschirren geeignet sind. Mit ihrer Größe in Widerrist bis 150 Zentimeter gehören sie zu den Ponys, sie sind aber sehr widerstandsfähige und ungewöhnlich starke Pferde. Zu der außergewöhnlichen Abgehärtetheit und Zähigkeit dieser Zucht trägt auch das Bergklima bei, deshalb züchten sich die Fohlen in Alpenalmen auf.
Für die Interessenten
Für die, die Interesse für schönes Erlebniss mit Pferde haben, bieten wir Führen des Pferdes, Reitunterricht in der Reithalle, Ausritte oder sogar eine romantische Pferdenkutschenfahrt an.
Kontakt: Tel.: +420 474 319 410
Reiten-Betriebsordnung
- Der Klient nützt die Dienstleistung „Reiten“ auf eigene Gefahr. Mit der Unterschrift nimmt er zur Kenntnis, dass es die Möglichkeit der Anrichtung gesundheitlicher oder Eigentumschädigung gibt, und zwar eigenem oder der dritten Person. Im Zusammenhang mit dieser Möglichkeit übernimmt er ausdrücklich die Verantwortung für eventuelle Folgerungen entstandener oder angerichteter Schaden.
- Die Zeit der Reitdauer bestimmt der Klient im voraus. Nach der Vergütung des Vertragspreises (aktuelle Preise sind in der Rezeption der Pension angegeben) und nach der Unterschrift der „Fahrkarte“ wird ihm ein Pferd und Begleitperson zugewiesen.
- Der Klient übernimmt das Pferd zur Fahrt angeschirrt. Er ist verpflichtet mit dem zugewiesem Pferd schonend umgehen und nach Möglichkeit eine Selbstverletzung und auch Verletzung des Pferdes verhüten.
- Die Begleitperson macht den Klienten mit nötigen Weisungen bekannt und der Klient ist verpflichtet den Instruktionen der Begleitperson folgen.
- Fahrtroute beim Reiten bestimmt immer die Begleitperson unter Umständen, Wetter und Erfahrungen des Klienten.
- Falls der Klient die Instruktionen missachtet, falls er nicht fähig ist das Pferd unter Kontrolle zu haben oder falls er sich selbst, das Pferd, die Begleitperson oder die dritte Person ins Gefahr aussetzen wird, so darf die Begleitperson die Reitzeit kürzen oder das Reiten beenden.
Wir wünschen allen Kunden angenehme Momente im Sattel !
